Allgemeine Geschäftsbedingungen der ms Personal- und Industrieservice GmbH - Bereich Nacharbeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller auch zukünftiger Angebote der ms Personal- und Industrieservice GmbH auf dem Gebiet der Nacharbeit. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit seitens der ms Personal- und Industrieservice GmbH ausdrücklich widersprochen.
- Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form von Einzelaufträgen vor. Die Art und Weise der Durchführung dieser Aufträge obliegt ausschließlich der ms Personal- und Industrieservice GmbH. Diese kann die Durchführung ablehnen, wenn ihr die Erfüllung der Vorgaben als nicht realisierbar erscheint oder keine ausreichende Kapazität vorhanden ist.
- Der Auftraggeber unterstützt die ms Personal- und Industrieservice GmbH umfassend. Er hat insbesondere alle dafür erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, den Mitarbeitern der ms Personal- und Industrieservice GmbH zur Leistungserbringung Einlass in das jeweilige Firmengelände zu gewähren bzw. nachzuarbeitende Teile auf eigene Kosten an die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH zu versenden. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach und ist die Leistung aus diesem Grunde nicht ausführbar, so hat er der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH die ihr entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten und Arbeitszeit entsprechend der aktuellen Preisliste.
- Soweit kein Festpreis vereinbart ist, werden alle Leistungen nach dem entstandenen Aufwand (Material, Arbeitszeit, Fahrtkosten etc.) entsprechende der aktuellen Preisliste bzw. den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt anhand der von der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH geführten Stundenaufstellungen.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Danach können Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet werden, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
- Im Falle von Leistungsmängeln ist die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH zunächst zur Nachbesserung berechtigt, der Auftraggeber wird dazu im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten eventuelle Mängel so detailliert als möglich beschreiben.
- Die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH haftet unbeschränkt bei von ihr zu vertretenden Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen sowie vor- und nachvertraglichen Ansprüche ist Sitz der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH in Königsbrunn.
- Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ms Personal- und Industrieservice GmbH - Bereich Arbeitnehmerüberlassung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller auch zukünftiger Angebote der ms Personal- und Industrieservice GmbH auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung. Der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH wurde die Erlaubnis gem. §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung erteilt.
- Die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH ist Arbeitgeber ihrer Mitarbeiter, diese stehen in keiner vertraglichen Beziehung zum Auftraggeber. Dieser ist insbesondere nicht berechtigt, Zahlungen an den Mitarbeiter direkt zu leisten, einerdiesbezügliche Verrechnung wird verweigert.
- Die ms Personal- und Industrieservice GmbH ist berechtigt, aus organisatorischen, betrieblichen oder gesetzlichen Gründen Mitarbeiter abzuberufen und die Erledigung der Arbeiten anderen Mitarbeitern zu übertragen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, einmal wöchentlich den Arbeitsnachweis zu überprüfen und abzuzeichnen, den der Mitarbeiter der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH ihm vorlegt. Andernfalls gilt der vom Mitarbeiter vorgelegte Arbeitszeitnachweise als vom Auftraggeber genehmigt.
- Die aufgrund der Arbeitszeitnachweise erstellten Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Auftraggeber darf nur mit Ansprüchen gegen die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH aufrechnen, sofern seine Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Der überlassene Mitarbeiter unterliegt hinsichtlich seiner Entlohnung und der Geschäftsvorfälle beim Kunden der Schweigepflicht.
- Die Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt. Der Auftraggeber ist jedoch gehalten, sich seinerseits von der Eignung des Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und evt. Beanstandungen der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber innerhalb des ersten Arbeitstages feststellen, dass der Mitarbeiter sich für die vorgesehene Arbeit nicht eignet und gegenüber der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH auf Austausch bestehen, so werden ihm diese Arbeitsstunden nicht berechnet.
- Im übrigen kann die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH nur für die Auswahl einstehen, dass sich ihre Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz generell eignen und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen können. Sie haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl ihrer Mitarbeiter für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Auswahlverpflichtung. Im Falle eines Auswahlverschuldens steht die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH für etwaige Schäden bis in Höhe der Deckung durch die Haftpflichtversicherung ein. Für weitergehende Ansprüche haftet sie nicht.
- Reklamationen über die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tag ihrer Feststellung, spätestens innerhalb einer Woche, der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH schriftlich zu melden. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH den betreffenden Mitarbeiter ersetzen. Für nicht fristgerecht geltend gemachte Reklamationen kann der Auftraggeber keine Ansprüche geltend machen.
- Falls der Mitarbeiter der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH seine Tätigkeit beim Auftraggeber nicht aufnimmt oder der Tätigkeit fernbleibt, ist diese unverzüglich zu unterrichten. Wegen Krankheit ausgefallene überlassene Mitarbeiter können von der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH ersetzt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Erfolgt kein Ersatz des ausgefallenen Mitarbeiters, so entfällt eine Vergütungspflicht durch den Auftraggeber.
- Die Mitarbeiter der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH arbeiten in Betriebsräumen und Arbeitsstätten des Auftraggebers unter dessen Weisung, Aufsicht und Leistungskontrolle. Insofern kann die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH nicht für Schäden haften, die ihre Mitarbeiter an Gegenständen verursachen, an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung durch ihre Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch Mitarbeiter der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH während ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zu Schaden kommen, hat der Auftraggeber die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH vor Arbeitsaufnahme gem. § 12 Abs. 2 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der überlassenen Mitarbeiter, hat der Auftraggeber diese mit den arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie den am jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungs- und sonstige Arbeitsschutzvorschriften vertraut machen und für dessen Einhaltung sorgen.
- Die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Auftraggeber muss gewährleistet sein.
- Die Mitarbeiter der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH sind bei der Berufsgenossenschaft versichert, der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH Arbeitsunfälle seiner Mitarbeiter unverzüglich zu melden.
- Die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen zurückzubehalten, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem früheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder aus sonstiger Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise nicht erfüllt und die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH ihm bereits eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat..
- Die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen aus diesem oder einem früheren Vertrag in Verzug geraten ist und eine angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen oder es sich aus den Umständen ergibt, dass eine Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gefährdet ist oder dass der Auftraggeber Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhält.
- Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH vom Auftrag zurücktreten oder diesen verschieben. Zu diesen Umständen zählt auch die Nichtbezahlung von Rechnungen trotz angemessener Nachfristsetzung. In diesem Fall werden Mitarbeiter ohne Warnung abgezogen, ein Schadenersatz kann daraus nicht hergeleitet werden. 19. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen sowie vor- und nachvertraglichen Ansprüche ist Sitz der Fa. ms Personal- und Industrieservice GmbH in Königsbrunn.
- Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.